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LVision

Subunternehmer und Drittlandsbezug

Anlagen 3 und 4 des LVision AVV-Musters: genehmigte Subunternehmer, Verarbeitungsorte und die Bewertung des Drittlandsbezugs.
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Anlage 3 – Liste der genehmigten Subunternehmer

Nr. Subunternehmer Vertragsentität Leistung Ort der Verarbeitung Drittlandsbezug Vertragliche Absicherung
1 netcup GmbH netcup GmbH, Daimlerstraße 25, 76185 Karlsruhe, Deutschland Server- und Infrastruktur-Hosting (Anwendung, Datenbank, Dateispeicher, Sicherungskopien) Deutschland Nein Auftragsverarbeitungsvertrag nach Art. 28 DSGVO
2 Amazon Web Services Amazon Web Services EMEA SARL, 38 Avenue John F. Kennedy, L-1855 Luxemburg KI-Inferenz (Amazon Bedrock) und E-Mail-Versand (Amazon SES) AWS-Regionen innerhalb der EU; Bedrock über EU-Inferenzprofile (unter anderem Frankfurt, Irland, Paris), SES in Frankfurt (eu-central-1) Verarbeitung in der EU; potenzielles Zugriffsrisiko über die US-Konzernmutter Amazon.com, Inc. AWS GDPR Data Processing Addendum einschließlich Standardvertragsklauseln (EU) 2021/914; EU-US Data Privacy Framework (Amazon Web Services, Inc. ist zertifiziert); Bewertung in Anlage 4

Erläuterungen

  1. Eigenbetrieb: Dokumentenkonvertierung, PDF-Erstellung, Datenbank, Zwischenspeicher und Warteschlangen betreibt der Auftragnehmer selbst auf der bei netcup gehosteten Infrastruktur. Hierfür werden keine weiteren Subunternehmer eingesetzt.
  2. Amazon Bedrock: Die KI-Inferenz erfolgt ausschließlich in AWS-Regionen innerhalb der EU. Nach den Nutzungsbedingungen von AWS werden Eingaben und Ausgaben weder gespeichert noch an die Anbieter der Basismodelle weitergegeben noch zum Training von Modellen verwendet.
  3. Stripe: Für den Erwerb von Guthaben nutzt der Auftragnehmer den Zahlungsdienstleister Stripe (Stripe Payments Europe, Ltd., Dublin, Irland). Dabei werden ausschließlich Vertrags- und Zahlungsdaten des Verantwortlichen verarbeitet, für die der Auftragnehmer selbst Verantwortlicher ist (§ 1 Abs. 4); hochgeladene Dokumente und Analyseergebnisse gelangen nicht zu Stripe. Stripe ist daher kein Subunternehmer im Sinne dieses Vertrags. Einzelheiten regelt die Datenschutzerklärung von LVision.
  4. Aktualität: Die jeweils aktuelle Fassung dieser Liste ist in der Anwendung unter „Auftragsverarbeitungsvertrag" abrufbar. Änderungen werden nach § 5 Abs. 2 mitgeteilt.

Anlage 4 – Drittlandsbezug und Risikobewertung (Amazon Web Services)

A. Sachverhalt

Der Auftragnehmer nutzt Amazon Bedrock für die KI-gestützte Analyse und Amazon SES für den E-Mail-Versand. Vertragspartner ist Amazon Web Services EMEA SARL (Luxemburg). Die Verarbeitung erfolgt ausschließlich in AWS-Regionen innerhalb der EU. Amazon Web Services EMEA SARL ist eine Tochtergesellschaft der Amazon.com, Inc. (USA).

B. Rechtliche Einordnung

Im Standardbetrieb findet keine Übermittlung personenbezogener Daten in ein Drittland im Sinne von Kapitel V DSGVO statt. Es besteht jedoch ein potenzielles Risiko, dass US-Behörden auf Grundlage von US-Recht (insbesondere CLOUD Act und FISA 702) über die Konzernmutter Zugriff auf in der EU gespeicherte Daten verlangen. Zudem kann ein Fernzugriff durch AWS-Personal außerhalb der EU (etwa im Support-Fall) eine Übermittlung auslösen.

C. Bewertung des Risikos

D. Absicherung

E. Ergebnis und Überprüfung

Unter Berücksichtigung der Art der Daten, der technischen Beschränkung auf EU-Regionen und der vertraglichen Garantien bewertet der Auftragnehmer das Restrisiko als gering. Der Einsatz von AWS ist datenschutzrechtlich zulässig. Der Auftragnehmer überprüft diese Bewertung mindestens jährlich, erstmals im September 2027, sowie anlassbezogen, insbesondere bei Wegfall der DPF-Zertifizierung von AWS, Aufhebung oder Änderung des Angemessenheitsbeschlusses durch den Gerichtshof der Europäischen Union oder die Europäische Kommission, wesentlichen Änderungen des AWS-Vertragswerks oder einem Wechsel der eingesetzten AWS-Dienste. Ergibt die Überprüfung ein erhöhtes Risiko, ergreift der Auftragnehmer zusätzliche Maßnahmen oder wechselt den Anbieter und informiert den Verantwortlichen nach § 5 Abs. 2.